Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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§ 17 LGrStG BW Nachfeststellung
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
1Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW aufgenommen.
2In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu:
§ 17 entspricht im Wesentlichen der bisherigen Regelung des § 23 BewG und regelt, wann Nachfeststellungen vorzunehmen sind.
Zu Absatz 1:
Nachfeststellungen sind durchzuführen, wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt (§15 Absatz 2) eine wirtschaftliche Einheit neu entsteht (Nummer 1) oder eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erstmals zu einer Steuer herangezogen werden soll (Nummer 2). Eine neue wirtschaftliche Einheit entsteht beispielsweise, wenn Wohn- oder Teileigentum neu begründet wird. Eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit wird etwa dann erstmals zu einer Steuer herangezogen, wenn eine Steuerbefreiung für die Grundsteuer wegfällt. In den Fällen einer Grundsteuerbefreiung wird ein festgestellter Grundsteuerwert regelmäßig nicht vorliegen, da eine Feststellung mangels Relevanz für die Grundsteuer nach § 13 Absatz 4 nicht vorzunehmen ist. Fällt nun zwischen zwei Hauptfeststellungszeitpunkten die Steuerbefreiung weg, ist nach § 17 eine Nachfeststellung ...