Grundsteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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§ 44 LGrStG BW Anzeigepflicht
FM3-S 3000/1-30
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Abs. 1 enthält die Mitteilungspflicht für Änderungen in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Grundstücks.
2Sofern die Voraussetzungen für die ermäßigte Steuermesszahl nach § 40 Abs. 3–6 LGrStG BW entfallen sind, hat der Steuerschuldner dies anzuzeigen. Weiter enthält die Vorschrift eine Frist für die Meldung und den Adressaten der Meldung.
3Die Anzeigepflicht soll sicherstellen, dass die Finanzbehörde Kenntnis beim Wegfall der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bzw. die Ermäßigung der Steuermesszahl erlangt und dies im Wege einer Neuveranlagung berücksichtigen kann.
4–5(Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
6Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW (verkündet als Art. 1 des Gesetzes zur Regelung einer Landesgrundsteuer v. , GBl S. 974)aufgenommen.
7In der Gesetzesbegründung (Drucks. 16/8907) für das Landesgesetz heißt es hierzu:
Die Vorschrift stellt strukturell sicher, dass die ...