Grundsteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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§ 57 LGrStG BW Erlass wegen wesentlicher Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft
FM3-S 3000-1/30.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
1Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW aufgenommen.
2In der
Gesetzesbegründung heißt es
hierzu:
Zu Absatz
1:
Die Vorschrift bestimmt in Satz 1 die
Grundsätze für den Erlass der Grundsteuer bei Betrieben der Land- und
Forstwirtschaft, die eine Reinertragsminderung erlitten haben. Der Begriff des
Reinertrags wird in Satz 3 unter Rückgriff auf die bewertungsrechtliche
Definition in § 30 Absatz 1 konkretisiert. Aufgrund des regelmäßig abweichenden
Wirtschaftsjahres in der Land- und Forstwirtschaft fingiert Satz 4 die
Zuordnung des steuerrechtlich maßgebenden Wirtschaftsjahres zum Erlasszeitraum.
Zu Absatz
2:
Die Vorschrift bestimmt die weiteren
Voraussetzunge für den Erlass der Grundsteuer und konkretisiert die Prüfung der
wirtschaftlichen Verhältnisse anhand der steuerrechtlichen Gewinnermittlung.
Zu Absatz
3:
Die Vorschrift berücksichtigt den neuen
bewertungsrechtlichen Begriff des Grundsteuerwerts.
II. Geltungsbereich
3Das LGrStG BW gilt für in Baden-Württemberg belegene Grundstücke.
(Einstweilen frei)