Mathias Grootens

Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-67802-8

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar Online

§ 50 LGrStG BW Festsetzung des Hebesatzes

Fritz Schmidt (Mai 2022)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

1Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW (Verkündet als Art. 1 des Gesetzes zur Regelung einer Landesgrundsteuer v. , GBl S. 974) aufgenommen. Mit dem ÄndGLGrStG wurde in Abs. 4 Satz 1 LGrStG BW „vorbehaltlich des § 50a“ eingefügt. Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Änderung die durch die Einführung einer Grundsteuer C erforderlich war.

2In der Gesetzesbegründung zum LGrStG BW heißt es hierzu:
Die Norm entspricht dem bisherigen § 25 GrStG und regelt die Festsetzung der Hebesätze durch die Gemeinde. Diese üben dadurch ihr in Artikel 106 Absatz 6 Satz 2 GG verfassungsrechtlich garantiertes Hebesatzrecht aus. Für die Frist ist der Zeitpunkt des Beschlusses relevant.

In der Gesetzesbegründung zum ÄndGLGrStG (Drucks. 17/1076) heißt es hierzu:
Der Hebesatz für das Grundvermögen muss innerhalb der Kommune grundsätzlich einheitlich sein. Eine Ausnahme hiervon ist jedoch der erhöhte Hebesatz zur Mobilisierung von baureifen, unbebauten Grundstücken gemäß § 50a. Die mögliche Ausnahme wird somit im allgemeinen Hebesatzrecht ausdrücklich benannt.

II....

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