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Mathias Grootens

Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar

2. Aufl. 2022

Print-ISBN: 978-3-482-67802-8

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar Online

§ 41 LGrStG BW Hauptveranlagung

Fritz Schmidt (November 2022)
Verwaltungsanweisungen

FM3-S 3000-1/30.

A. Allgemeine Erläuterungen
I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

1Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW aufgenommen.

2In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu:
Die Norm entspricht dem bisherigen §16 GrStG und regelt das Steuermessbetragsverfahren.

II. Geltungsbereich

3Das LGrStG BW gilt für in Baden-Württemberg belegene Grundstücke.

4 Für die erste Hauptfeststellung nach dem Zweiten Teils des Landesgrundsteuergesetzes auf den sind die Sondervorschriften für die Hauptveranlagung 2025 in § 59 Abs. 1–3 LGrStG BW zu beachten. Die Regelungen des § 41 LGrStG BW finden erstmals für die zweite Hauptveranlagung auf den Anwendung.

5 (Einstweilen frei)

B. Systematische Kommentierung

I. Hauptveranlagung und Hauptveranlagungszeitpunkt (§ 41 Abs. 1 LGrStG BW)

6Die Vorschrift entspricht § 16 Abs. 1 GrStG. Während § 16 Abs. 1 GrStG bezüglich des Hauptfeststellungszeitpunkts lediglich auf § 221 Abs. 2 BewG verweist, verweist § 41 Abs. 1 LGrStG BW auf § 15 LGrStG BW; dieser entspricht § 221 Abs. 1 und 2 BewG und in seinem Abs. 3 auch § 266 Abs. 1 BewG. Hierbei handelt es sich um einen weitergehenden Verweis auf die Regelungen zum Hauptfeststellungszeitpunkt, materiell-rechtliche Auswirkungen ergeben sich ...

Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar

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