Grundsteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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§ 9 LGrStG BW Anwendung der Steuerbefreiung
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
1Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW aufgenommen.
2In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu:
Die Vorschrift regelt den Fall, dass nur ein Teil des Grundbesitzes für steuerbegünstigte Zwecke (§§ 4 und 5) benutzt wird. Um einen Härteausgleich zu schaffen, wird für den Fall, dass für die steuerbegünstigte Nutzung ein eindeutig räumlich abgrenzbarer Teil des Steuergegenstandes ermittelt werden kann, eine Aufteilung in einen steuerfreien und steuerpflichtigen Teil vorgenommen. Durch den Bezug auf die räumliche Abgrenzbarkeit wird ein klarer Bezug zum Grundbesitz geschaffen. Entscheidend ist daher, dass das Grundstück theoretisch in einen steuerbefreiten und einen nicht steuerbefreiten Teil geteilt werden könnte. Hier ist vorrangig auf eine Abgrenzung anhand der tatsächlichen Nutzung der Grundstücksfläche abzustellen. Hilfsweise ist eine Abgrenzung mit Hilfe des Verhältnisses der anteiligen steuerbegünstigten und der nicht steuerbegünstigten Gebäudeflächen zur gesamten Gebäudefläche vorzunehmen. Ist dies auch nicht möglich, so ordnet Absatz 2 an, dass die Befre...