Grundsteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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§ 4 LGrStG BW Steuerbefreiung für Grundbesitz bestimmter Rechtsträger
FM3-S 3000-1/30.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
1Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW aufgenommen.
2In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu:
Die Norm führt die bisherigen Befreiungstatbestände fort. Dies ist auch im neuen System sachgerecht. Die Befreiungen beziehen sich auf Grundbesitz, der den wesentlichen Grundlagen des täglichen Zusammenlebens, insbesondere auch im gesellschaftlichen Kontext, dient. Sie sind damit Bestandteil des außerkommunalen, regionalen Angebots für das tägliche Leben.
II. Geltungsbereich
3Das LGrStG BW gilt für in Baden-Württemberg belegene Grundstücke.
4–5(Einstweilen frei)
B. Systematische Kommentierung
I. Steuerbefreiung für Grundbesitz bestimmter Rechtsträger (§ 4 Abs. 1 Nr. 1–4 LGrStG BW)
6Die Vorschrift entspricht § 3 Abs. 1 Nr. 1–4 GrStG. Auf die Kommentierung von Kunz in Grootens, GrStG § 3 Rz. 31 ff. wird verwiesen.
7–8(Einstweilen frei)
II. Dem Gottesdienst gewidmeter Grundbesitz (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 LGrStG BW)
9Die Landesregelung befreit den Grundbesitz, der zur Beherbergung der Geistlichen und Kirche...