Grundsteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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§ 247 BewG Bewertung der unbebauten Grundstücke
Ramb, Neubewertung der Grundstücke im Grundvermögen, NWB 2020 S. 1356, NWB JAAAH-47116; Mannek , Die große Grundsteuer-Reform 2020 (1. Aufl.); Eichholz, Novellierung der Grundsteuer, DSTR 2020 S. 1158.
Grundsteuer: Grundbesitzbewertung ab 2022/2025 (Sach- und Ertragswertverfahren) – Checkliste mit Berechnungen, NWB NAAAH-93792.
Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. – Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (allgemeiner Teil und Grundvermögen) für die Grundsteuer ab (AEBewGrSt), BStBl I 2021 S. 2334.
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 247 BewG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 247 BewG regelt für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens für Zwecke der Ermittlung des Grundsteuerwerts die Bewertung der unbebauten Grundstücke. Danach sind gem. § 247 Abs. 1 BewG die unbebauten Grundstücke i. d. R. mit den von den Gutachterausschüssen veröffentlichten Bodenrichtwerten im Wesentlichen ohne Anpassung multipliziert mit der Grundstücksfläche zu bewerten (siehe Rz. → 28 ff.).
2§ 247 Abs. 2 BewG bestimmt, dass die Bodenrichtwerte von den Gutach...