Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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§ 259 BewG Ermittlung des Gebäudesachwerts
Eisele, Fondsstandortgesetz: Nachjustierungen beim reformierten grundsteuerlichen Bewertungsrecht - Änderungen schon zum Stichtag von Bedeutung, NWB 28/2021 S. 2031 NWB XAAAH-83094; Nagel, Steuerliche Immobilienbewertung: Vom Einheitswert - zum Verkehrswert - Teil IV: Verfahren zur Wertermittlung für Ertragsteuern und Grundsteuer im Bundesmodell ab , NWB 36/2021 S. 2688 NWB AAAAH-88177; Wünnemann/Koller, Die Grundsteuerreform – ein Resümee aus Sicht der Industrie, BB 5/2020 S. 215; Wünsche, Grundsteuerreform: Es währt schon lange, wird es auch gut?, BB 32/2019 S. 1821.
Grundsteuer: Grundbesitzbewertung ab 2022/2025 (Sach- und Ertragswertverfahren) – Checkliste mit Berechnungen NWB NAAAH-93792.
Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. – Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (allgemeiner Teil und Grundvermögen) für die Grundsteuer ab (AEBewGrSt), BStBl 2021 I S. 2334.
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 259 BewG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 259 BewG regelt die Ermittlung des Gebäudesachwerts. Zu ...