Mathias Grootens

Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-67802-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mathias Grootens - Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar Online

§ 36 GrStG Sondervorschriften für die Hauptveranlagung 2025

Ronald Lehmann (November 2022)

A. Allgemeine Erläuterungen zu § 36 GrStG

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1§ 36 GrStG legt den ersten Hauptveranlagungszeitpunkt der Grundsteuermessbeträge und den zeitlichen Anwendungsbereich der in der Hauptveranlagung festgesetzten Steuermessbeträge fest.

2–4 (Einstweilen frei)

II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

5§ 36 GrStG wurde mit dem GrStRefG v.  in das GrStG eingefügt und ist erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2025 anzuwenden

6Durch das Jahressteuergesetz 2020 v. wurde in § 36 GrStG i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl S. 1794) mit Wirkung v. der Abs. 3 eingefügt.

7–8 (Einstweilen frei)

III. Geltungsbereich

9Die in § 36 GrStG festgelegten Regelungen bezüglich der Steuermessbeträge sind für die Hauptveranlagung 2025 anzuwenden.

10–12 (Einstweilen frei)

B. Systematische Kommentierung

I. Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge (§ 36 Abs. 1 GrStG)

13§ 36 Abs. 1 GrStG definiert die erste Hauptveranlagung der Steuermessbeträge. Danach ordnet § 36 Abs. 1 GrStG die erste Hauptveranlagung der Steuermessbeträge auf den an.

14Hierbei ist die Besonderheit zu beachten, dass die eigentlich Hauptfeststellun...

Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar

Erwerben Sie diesen Kommentar kostenpflichtig im Shop.