Grundsteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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§ 32 GrStG Erlass für Kulturgut und Grünanlagen
Hubert, Zur Anwendung des Grundsteuergesetzes ab – Die koordinierten Ländererlasse v. , , NWB XAAAJ-21832; Eisele, Grundsteuerreform. Anwendung des Grundsteuergesetzes ab – Koordinierte Ländererlasse v. , , NWB UAAAJ-18535; Eisele, Update Reform der Grundsteuer (II) – Gesetzesbeschluss des Bundestages zum Gesetzespaket der Koalitionsfraktionen, , NWB SAAAH-33427; Feldner, Die Befreiung von der Grundsteuer nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG, DStR 33-34/2018 S. 1749; Eisele, Die Grundsteuer, , NWB LAAAA-74507; Ostendorf, Die Grundsteuer, , NWB HAAAA-74504.
Koordinierte Ländererlasse v. zur Anwendung des Grundsteuergesetzes ab (AEGrStG), NWB VAAAJ-18526.
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 32 GrStG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 32 GrStG enthält spezielle Erlassvorschriften für Grundbesitz oder Teile vom Grundbesitz, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Liegen die Voraussetzungen des § 32 GrStG vor, so ist die Grundsteuer zu erlassen. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Erlass der Grundsteuer. Der