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DRSC | Bekanntmachung des DRÄS 12
Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) hat am den Deutschen Rechnungslegungs Änderungs Standard Nr. 12 (DRÄS 12) verabschiedet. Im Bundesanzeiger vom ist der DRÄS 12 durch das Bundesministerium der Justiz gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden. Er beinhaltet geringfügige Änderungen des Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 20 Konzernlagebericht aufgrund des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II). Durch das FüPoG II ergeben sich für die betroffenen Unternehmen erweiterte Berichterstattungspflichten in der Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB ...