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BBK Nr. 6 vom

Umsatzsteuerliche Verbuchung von Aufmerksamkeiten

Karl-Hermann Eckert

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft – oder auch die Motivation der Mitarbeiter. Aufmerksamkeiten sind beliebte Zeichen der Wertschätzung seitens der Arbeitgeber anlässlich persönlicher Ereignisse wie Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten oder die Geburt eines Kindes. Steuerfrei können ausschließlich Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 € erfolgen; Geldzuwendungen sind wertunabhängig stets als Arbeitslohn zu behandeln. Der Beitrag zeigt, was umsatzsteuerlich bei der Buchung dieser Sachverhalte zu beachten ist.

Als Aufmerksamkeiten sind unentgeltliche Zuwendungen des Arbeitgebers an sein Personal für dessen privaten Bedarf zu verstehen, z. B. Blumen zum Geburtstag, Getränke, Gebäck oder ein Buchgeschenk. Es liegt ein nicht steuerbarer Umsatz vor, wenn die Zuwendung in ihrer Art und ihrem Umfang nach einem Geschenk entspricht, das im wirtschaftlichen Geschäftsverkehr üblicherweise ausgetauscht wird.

Dabei darf die Überlassung nicht zu einer persönlichen Bereicherung des Arbeitnehmers führen, also nur „unwesentlich“ sein.

Hinweis:

Die Finanzverwaltung nimmt eine „unwesentliche“ Aufmerksamkeit an, wenn die ...