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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 252/20

Gesetze: UStG § 4 Nr 16 S 1 Buchst l; EGRL 112/2006 § 132 Abs 1 Buchst g

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen der Eingliederungshilfe

Leitsatz

Leistungen eines Unternehmers als Heilerziehungspfleger im Rahmen der Eingliederungshilfe sind weder nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG noch unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerbefreit, wenn die Betreuten sie aus ihrem persönlichen Budget bezahlen.

Fundstelle(n):
HAAAI-05636

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