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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug für zum Weiterverkauf bestimmten Luxus-Pkw
Ein Unternehmer, der nicht im Kfz-Handel tätig ist, kann die Vorsteuer aus der Anschaffung eines Luxus-Pkw geltend machen, wenn er diesen seinem Unternehmen zugeordnet hat und weiterverkaufen will und außerdem eine private Nutzung des Luxusfahrzeugs dadurch ausgeschlossen hat, dass er es abgedeckt in einer Halle abgestellt, nicht auf sich zugelassen hat und es auch tatsächlich nicht nutzt.
Der Kläger im Verfahren 1 K 1269/18 war ein Einzelunternehmer, der nicht im Kfz-Handel tätig war. Er hatte im Jahr 2015 einen Mercedes Benz SLS AMG zum [i]Mercedes Benz SLS AMG zum Nettopreis von ca. 390.000 €Nettopreis von ca. 390.000 € zzgl. ca. 74.000 € Umsatzsteuer erworben, das Fahrzeug abgedeckt in einer Halle abgestellt, nicht auf sich zugelassen und auch nicht selbst gefahren. Er machte die Vorsteuer geltend. Außerdem hatte die Komplementär-GmbH einer...