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MFA Nr. 4 vom Seite 17

Was Azubis und Angestellte über die Gehaltsabrechnung wissen sollten

Susanne Kowalski

Nicht nur regelmäßig zum Jahreswechsel, sondern auch nach einer Gehaltserhöhung ändert sich für die Beschäftigten die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung. Lesen Sie hier, was sich im Jahr 2022 bislang geändert hat und wie Steuern sowie Beiträge zu Sozialversicherungen Ihr Nettoeinkommen beeinflussen.

Aus der Praxis

Vor einigen Wochen hat die 26-jährige kinderlose Svenja Schröder, Steuerklasse I, römisch-katholisch, wohnhaft in Thüringen, eine Gehaltserhöhung von 75 € erhalten. Sie versucht zu berechnen, was von diesem Betrag am Ende übrigbleibt. Hier die Eckdaten:

  • Das Bruttogehalt liegt seit dem bei 2.000 €.

  • Svenja zahlt einen Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 1,2 %.

Sie hat folgende Abzüge ermittelt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lohnsteuer
163,75 €
Kirchensteuer
14,73 €
Sozialversicherung
403,50 €
Gesamtabzüge
581,98 €

Nach dieser Berechnung müsste der Arbeitgeber 1418,02 € überweisen.

Als sie die erste „neue“ Abrechnung in den Händen hält, sieht sie, dass es bei den Steuern und bei den Sozialversicherungsbeiträgen Abweichungen zu ihrer Berechnung gibt. Der Abrechnungsbetrag ist mit 1.423,92 € etwas höher. Woran kann das liegen?

Info

Beim Einkommen unterscheidet man zwischen Brutto- und Nettoe...

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