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Gesetzgebung | Änderung der StBVV für die Umsetzung der Grundsteuerreform (BMF)
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Grundsteuerreform bedarf es
der Anpassung der Steuerberatervergütungsverordnung zur Berechnung einer Gebühr
für Erklärungen im Zusammenhang mit dem ab dem Jahr 2025 anzuwendenden
Grundsteuerrecht. Das BMF hat den Referentenentwurf einer Vierten Verordnung
zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung am
veröffentlicht.
Hintergrund: Für die Anfertigung von Erklärungen zur Feststellung nach dem Bewertungsgesetz oder dem Erbschaft- oder Schenkungsteuergesetz erhalten Steuerberaterinnen und Steuerberater nach § 24 Abs. 1 Nummer 11 der StBVV 1/20 bis 18/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A, dabei ist Gegenstandswert grundsätzlich der erklärte Wert.
Für alle Länder, die bei der Grundsteuerreform das Bundesmodell anwenden, ist § 24 Abs. 1 Nummer 11 StBVV anwendbar, da ein Grundsteuerwert, vergleichba...