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Neuere Rechtsprechung zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitsverträgen mit nahen Angehörigen
Nach ständ. Rspr. des BFH können Vertragsverhältnisse zwischen Ehegatten oder zwischen Eltern und ihren Kindern nur dann der Besteuerung zugrunde gelegt werden, wenn sie rechtswirksam vereinbart wurden, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen und auch tatsächlich durchgeführt worden sind. Während die Erfüllung der ersten und letzten genannten Voraussetzung offenbar keine Schwierigkeiten bereitet, steht die Überprüfung der Üblichkeit derartiger Verträge anhand des Fremdvergleichs im Mittelpunkt der zu diesem Thema geführten Finanzprozesse.
In seinem Urt. v. hatte der BFH über die Üblichkeit eines Unterarbeitsverhältnisses zwischen einer beamteten Lehrerin und ihrer Erziehungswissenschaft studierenden Tochter zu entscheiden. Die Mutter hatte mit der Tochter einen Arbeitsvertrag mit dem Inhalt geschlossen, daß die Tochter sämtliche Arbeiten zu erledigen hatte, die zur Vorbereitung und Durchführung von Lehrertätigkeiten anfallen. Dazu gehörten insbes. Korrekturen von schriftlichen Arbeiten, Vorbereitung von Klassenfahrten und Unterrichtsgängen sowie von Freiarbeitsmitteln. Für die gezahlten Vergütungen an die Tochter begehrte sie den...