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Einkommensteuer | Anerkennung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts (BFH)
Ein zwischen dem Angehörigen eines freien Berufs und seinem minderjährigen Kind zivilrechtlich wirksam geschlossenes, als stille Gesellschaft bezeichnetes Gesellschaftsverhältnis führt - da es an einem Handelsgewerbe i.S. des § 230 HGB fehlt - zur Entstehung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts, die einer stillen Gesellschaft einkommensteuerlich gleichsteht (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist, ob Gewinnbeteiligungen aus "stillen Gesellschaften", die der Kläger an seine minderjährigen Kinder gezahlt hat, als Betriebsausgaben abziehbar sind. Der Kläger ist Vater von drei (in den Streitjahren) minderjährigen Kindern. Im Jahr 2008 ließ er eine Ergänzungspflegschaft für seine Kinder einrichten, um mit jedem ...