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Praxishinweise zur Durchführung internationaler Streitbeilegungsverfahren - Teil 2
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I. Hintergrund
Der Teil 2 dieser Beitragsreihe beschreibt den praktischen Ablauf von Verständigungsverfahren nach Einreichung des Antrags durch den betroffenen Steuerpflichtigen. Dabei wird aufgezeigt, dass es sich bei dem Verständigungsverfahren um ein rein zwischenstaatliches Streitbeilegungsverfahren handelt und für am Verfahren beteiligte Steuerpflichtige nur begrenzte Möglichkeiten zur Einflussnahme auf den Verfahrensausgang und auch nur wenige Rechtsbehelfsmöglichkeiten im Fall der Verweigerung des Zugangs zum Verständigungsverfahren bestehen. Dies wird anhand kleiner Beispielfälle veranschaulicht.
II. Einleitung des zwischenstaatlichen Verständigungsverfahrens
Nach den einzelnen Rechtsgrundlagen für Verständigungsverfahren bestehen wenige Unterschiede im Hinblick auf die Einleitung des Verfahrens durch die zuständigen Behörden.
Die Ablehnung eines in Deutschland gestellten Antrags auf Einleitung des Verständigungsverfahrens stellt einen Verwaltungsakt i. S. des § 118 AO dar, gegen den der Einspruch nach § 347 AO statthaft ist. Im Fall einer Bestätigung der Ablehnung durch eine Einspruchsentscheidung ist der Klagewe...