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Neuregelungen für Verbraucherverträge über digitale Produkte
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 690Mit der Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie wurden in den §§ 327 ff. BGB Vorschriften für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern über digitale Produkte (digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen) neu geschaffen.
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Rechtliche Einordnung und Anwendungsbereich
[i]Geltung seit dem 1.1.2022Die neuen Regelungen sind auf Verträge anzuwenden, die nach dem geschlossen werden und solchen, die bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, wenn die vertragsgegenständliche Bereitstellung (auch) nach diesem Zeitpunkt erfolgt.
[i]Kein neuer VertragstypusMit den Neuregelungen hat der Gesetzgeber keinen neuen Vertragstypus geschaffen, sondern die Richtlinienvorgaben in die allgemeinen Regelungen des Schuldrechts und bei den bestehenden besonderen Vertragstypen gleichsam miteingeflochten.
Unter die Neuregelung fallende Vertragsgegenstände
[i]Digitale ProdukteZu den unter die Neuregelung fallenden digitalen Inhalten gehören u. a. Computerprogramme, Audiodateien und elektronische Bücher. Digitale Dienstleistungen sind u. a. solche, die „in der Cloud“ Datei-Hosting, Textverarbeitung, Dateiumwandlung und Spiele beinhalten. Die Art der Datenübermittlung spielt dafür keine Rolle.
Nicht erfasst ist die Erbringung einer analogen Dienstleistung auf digitalem Weg, etwa eine persönliche Beratung via E-Mail oder eine Videokonferenz. Weitere Ausnahmen vom Anwendungsbereich gibt es u. a. für Verträge über Telekommunikationsdienste, bestimmte Verträge über Glückspieldienstleistungen, Verträge über Finanzdienstleistungen und Verträge über sog. Open-Source-Software.