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NWB Nr. 10 vom

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften gegen Raten und wiederkehrende Bezüge

André Deutschländer

Die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften gegen Raten und wiederkehrende Bezüge ist in der Praxis keine Seltenheit. Insbesondere in mittelständischen Strukturen werden Unternehmensanteile vermehrt gegen wiederkehrende Bezüge veräußert (vgl. Schoor, StBp 7/2019 S. 199). Dabei steht nicht nur die einkommensteuerrechtliche Behandlung solcher Übertragungsvorgänge – mithin Versteuerung beim Veräußerer, Abzug beim Erwerber – im Fokus, sondern auch nichtsteuerliche Aspekte sind auf Seiten beider Vertragsparteien einzubeziehen.

Anteilsveräußerungen gegen Raten

[i]Deutschländer, Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 17 EStG, Grundlagen, NWB JAAAG-42489Soweit Anteile i. S. des § 17 Abs. 1 EStG gegen Raten veräußert werden, ist als Veräußerungspreis i. S. des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG im Zeitpunkt der Veräußerung ungeachtet von Fälligkeits- und Zuflusszeitpunkt der einzelnen Raten – denn für Fälle des § 17 EStG gilt grds. das Stichtagsprinzip – der gemeine Wert (= Gegenwartswert oder auch Barwert) gem. § 12 Abs. 3 BewG anzusetzen (vgl. , BStBl 2010 II S. 969; v. - IX R 43/14, BStBl 2016 II S. 212).

Anteilsveräußerungen gegen Leibrente

[i]Wahlrecht zwischen Sofort- und ZuflussversteuerungBei einer Anteilsveräußerung i. S. des § 17 EStG gegen Leibrente gelten die Grundsätze einer Betriebsveräußerung i. S. des § 16 EStG gegen...BStBl 2004 I S. 1187