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Aufhebung der Vollziehung auch für Vorauszahlungen
Zu einer überfälligen Rechtsprechungsänderung ist es auf Vorstoß des X. Senats des BFH durch Beschluß des Großen Senats des gekommen: Die Vollziehung eines ESt-Bescheides darf auch insoweit aufgehoben werden, als sie zu einer - vorläufigen - Erstattung ordnungsgemäß festgesetzter, entrichteter und nicht angegriffener Vorauszahlungen führt. Es war schwer einzusehen, weshalb der vorläufige Rechtsschutz eingeschränkt sein sollte, wenn der angefochtene Steuerbescheid im Falle des Obsiegens im anhängigen Rechtsbehelfsverfahren zu einer Steuererstattung wegen hoher Vorauszahlungen führt, während die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung erfolgt, soweit der angefochtene Bescheid eine Steuernachzahlung ausgelöst hat, weil wenig vorausgezahlt worden ist.
Ich sehe keinen einleuchtenden Grund dagegen, die Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats auch auf Abzugsbeträge anzuwenden, die wie die Vorauszahlungen auf die Steuerschuld zu verrechnen sind. In der Praxis ist zu prüfen, ob in Aussetzungsaltfällen nachträglich im Hinblick auf die Rechtsprechungsänderung eine Aufhebung der Vollziehung oder eine Nachbesserung derselben mit Erfo...