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Gewerbemietrecht | Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Absage einer Hochzeitsfeier (BGH)
Der BGH hatte in einem Fall zu entscheiden, ob die Mieter der für eine Hochzeitsfeier gemieteten Räume zur vollständigen Zahlung der Miete verpflichtet sind, wenn die Feier aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte. Im konkreten Fall wiesen die Richter die Klage auf Rückzahlung der vollen Miete ab ().
Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Kläger mieteten bei der Beklagten Räume für eine am geplante Hochzeitsfeier mit ca. 70 Personen. Nach mündlichen Vertragsverhandlungen übersandte die Beklagte den Klägern eine auf den datierte Rechnung über die vereinbarte Miete von 2.600 €, die von den Klägern beglichen wurde. Die geplante Hochzeitsfeier konnte coronabedingt wegen einer behördlichen Anordnung nicht s...