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BMF | Behandlung von Transaktionen auf Gewichtskonten
Gewichtskonten ähneln Bankkonten, auf denen das Gewicht „eingezahlter“ Metallguthaben gutgeschrieben und Metall z. B. zum Verkauf wieder abgebucht wird. Das BMF geht in einem Schreiben v. auf die umsatzsteuerliche Behandlung von Transaktionen im Zusammenhang mit solchen Gewichtskonten ein. Es weist darauf hin, dass die Übertragung von Miteigentumsanteilen an einer Sache umsatzsteuerrechtlich grds. als Lieferung zu beurteilen sei. Soweit ein Gewichtskonto bei Scheideanstalten einen Miteigentumsanteil an einem Edelmetall repräsentiere, wäre daher mit der Abbuchung von diesem Konto eine Eigentumsübertragung [i]Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Abbuchung von einem Gewichtskonto, das einen Miteigentumsanteil an einem Edelmetall repräsentiert (an die Scheideanstalt oder einen Dritten) und damit eine Lieferung verbunden. Von diesen Grundsätzen möchte das BMF aber in bestimmten Fällen der Abbuchun...