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EuGH | Entstehung des Vorsteuerabzugsrechts bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten
Die Klägerin mietete von ihrer Vermieterin ein Grundstück an, das sie untervermietete. Beide hatten zu diesem Zweck auf die Steuerbefreiung der Vermietungsumsätze verzichtet, beide versteuerten ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG). Der Klägerin wurde der Mietzins teils über Jahre hinweg gestundet, sie zahlte so einen Teil ihrer Mieten für die Jahre 2009 bis 2012 erst in den Jahren 2013 bis 2016. Sie machte die Vorsteuer jeweils für die Zeiträume geltend, in denen sie den Mietzins beglich. Das Finanzamt war allerdings der Auffassung, dass die Vorsteuer bereits im Zeitraum der jeweiligen monatsweisen Überlassung des Grundstücks hätte geltend gemacht werden müssen. Daher wurde für die Jahre 2013 bis 2016 Steuern nacherhoben, wobei die Klägerin wegen Festsetzungsverjährung die Vorsteue...