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Online-Nachricht - Dienstag, 01.03.2022

Steuerhinterziehung | Steuerstrafverfahren können durch gemeinnützige Arbeit eingestellt werden (FinMin)

Steuerstrafverfahren können künftig bei geringer Schuld von den Straf- und Bußgeldstellen der Finanzämter auch eingestellt werden, wenn stattdessen gemeinnützige Arbeit geleistet wird. Bislang war das nur gegen Zahlung einer Geldauflage möglich.

Hintergrund: Das Finanzministerium (FinMin) und das Justizministerium haben dies gemeinsam mit dem „Netzwerk Straffälligenhilfe“ auf den Weg gebracht. Das „Netzwerk Straffälligenhilfe“ kümmert sich in Baden-Württemberg für die Justiz in allen Fällen um die Vermittlung gemeinnütziger Arbeit. Vermittelt werden Personen, denen eine Haft bevorsteht, wenn sie eine Geldstrafe nicht zahlen können. Das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ ermöglicht Verurteilten auf diese Weise, eine Haftstrafe abzuwenden. Ebenso kümmert sich das Netzwerk...

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