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Grundsteuer | Ausfüllhilfe für Feststellungserklärung in Rheinland-Pfalz (LfSt)
Als Service plant die
Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz, den Eigentümern von Grundbesitz im Regelfall
ein Informationsschreiben zuzusenden. Diesem Schreiben sind die der
Steuerverwaltung vorliegenden Geobasisdaten zum jeweiligen Grundbesitz
beigefügt (sog. Datenstammblatt als Ausfüllhilfe). Soweit diese Angaben aus
Sicht der Erklärungspflichtigen zutreffend sind, können die entsprechenden
Daten in die abzugebende Feststellungserklärung übernommen werden. Hierauf
macht das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz aktuell
aufmerksam.
Hintergrund: Damit der Grundsteuerwert nach den tatsächlichen Verhältnissen sowie den Wertverhältnissen des Grundstücks (und der Gebäude) zum Stichtag ermittelt werden kann, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten ...