Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetzgebung | Neuregelungen im März 2022 (Bundesregierung)
Die Bundesregierung informiert über die gesetzlichen Neuregelungen im März 2022. Danach werden Aufklärungsmöglichkeiten über Organspenden verbessert. Ferner werden stillschweigende Vertragsverlängerungen eingeschränkt.
Hierzu führt die Bundesregierung weiter aus:
Organspende: Bessere Aufklärung
Eine Organ- und Gewebespende ist weiterhin nur dann möglich, wenn der mögliche Organ- oder Gewebespender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Ziel ist es, die persönliche Entscheidung zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern.
Das gilt jetzt bei Corona-Tests
Seit dem 12. Februar gilt: Der grundsätzliche Anspruch ...