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NWB Nr. 20 vom Seite 1721

Steuerfallen bei gemischt-genutzten Gebäuden

Verfasser: Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dipl.-Kfm. Axel Bader, München

Ein gemischt-genutztes Gebäude besteht regelmäßig aus verschiedenen selbständigen WG i. S. des § 6 Abs. 1 EStG. Jeder selbständige Gebäudeteil ist wiederum in so viele WG aufzuteilen, wie Gebäudemiteigentümer vorhanden sind. Der zum gemischt-genutzten Gebäude gehörende überbaute Grund und Boden wird entsprechend den Nutzungsverhältnissen quotal aufgeteilt und bildet ebenfalls mehrere selbständige WG. Werden die bestehenden Nutzungsverhältnisse geändert, können steuerpflichtige Entnahmen i. S. von § 4 Abs. 1 EStG ausgelöst werden. Hierauf ist insbes. auch bei den viel propagierten privaten Grundstücksübertragungen in vorweggenommener Erbfolge zu achten, um keine (unbeabsichtigte) Nutzungsänderung bzw. steuerrelevante Entnahme auszulösen. Denn leicht wird übersehen, daß sich in vielen privat genutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern - gerade im Fall von selbständigen Freiberuflern oder Gewerbetreibenden - zusätzlich ein berufliches Arbeitszimmer befindet, dessen Kosten all die Jahre zuvor steuerlich geltend gemacht wurden. Regelmäßig handelt es sich bei diesem beruflich genutzten Gebäudeteil um notwendiges BV des Selbständigen, da die Geringfügigkeitsgrenze von R 13 Abs. 8 ...