Höhe der überobligatorischen Arbeitgeberbeiträge zu einer privatrechtlichen Schweizer Pensionskasse
Leitsatz
1. Die Einkünfte eines Grenzgängers zur Schweiz aus nichtselbständiger Arbeit sind um die überobligatorischen Arbeitgeberbeiträge
zu einer privatrechtlichen Schweizer Pensionskasse zu erhöhen. Deren Höhe kann bei einem in Prozent des versicherten Einkommens
aller Arbeitnehmer bemessenen Kollektivbeitrag des Arbeitgebers mit dem auf den versicherten Lohn des Arbeitnehmers bezogenen
Kollektivbeitragssatz geschätzt werden.
2. Der Zufluss von Arbeitslohn bei Arbeitgeberbeiträgen zur Zukunftssicherung hängt nicht davon ab, ob und in welcher Höhe
später Versicherungsleistungen erlangt werden.
3. Bei privatrechtlichen Schweizer Pensionskassen, die als sog. umhüllende Pensionskassen neben der gesetzlichen Mindestversicherung
nach dem Schweizer Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge auch eine darüber hinausgehende
überobligatorische Vorsorge erbringen, sind nur die obligatorischen Arbeitgeberbeiträge § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 7 Nr. 32 DStRE 2022 S. 1093 Nr. 18 IAAAI-05144
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