Verfassungsmäßigkeit des Abzinsungssatzes für unverzinsliche Verbindlichkeiten
Leitsatz
1. Der Zinssatz von 5,5% für die Abzinsung von Verbindlichkeiten bzw. von Rückstellungen für Verpflichtungen gemäß § 6 Abs.
1 Nr. 3 EStG bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e) EStG ist verfassungsgemäß.
2. Die Wertungen der Entscheidung des ) zur Verfassungsmäßigkeit
des Zinssatzes gemäß § 238 Abs. 1 Satz 1 AO, soweit er Verzinsungszeiträume bis einschließlich 2013 betrifft, sind auf den
Zinssatz gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e) EStG übertragbar.
Fundstelle(n): BB 2022 S. 495 Nr. 9 BBK-Kurznachricht Nr. 7/2022 S. 300 EStB 2022 S. 274 Nr. 7 GmbH-StB 2022 S. 215 Nr. 7 NAAAI-05138
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