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KassenSichV | Änderung der technischen Richtlinie für elektronische Aufzeichnungssysteme (BSI)
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet. Hierauf weist das BMF hin ().
Angepasst wurde die "Technische Richtlinie BSI TR-03116 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung - Teil 5: Anwendungen der Secure Element API".
Die geänderten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des BSI veröffentlicht und können unter folgenden Link aufgerufen werden: