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Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Ist-Versteuerung des Leistenden
Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136
Bei der Steuerentstehung gibt es im UStG das Prinzip der Soll- und der Ist-Versteuerung. Die Steuer entsteht bei der Soll-Versteuerung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG bereits mit der Leistungsausführung. Demgegenüber entsteht die Steuer bei der Ist-Versteuerung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1b UStG erst mit der Vereinnahmung. Für die Frage der Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug gilt bislang die Regelung, dass dieser grds. im Soll – also bei Ausführung der Leistung – geltend zu machen ist. Der EuGH hat in der vorliegenden Entscheidung aber Bewegung in diesen Grundsatz gebracht.
I. Sachverhalt
Die Klägerin ist eine deutsche GbR, die als Grundstücksgemeinschaft ein Grundstück steuerpflichtig angemietet hatte. Sowohl die Vermieterin als auch die GbR hatten auf die Steuerbefreiung für Vermietungsumsätze verzichtet. Es lag damit zwischen der GbR und ihrer Vermieterin eine durch die erfolgte Option steuerpflichtige Vermietungsleistung vor.
Seitens der Finanzverwaltung war der Vermieterin die Versteuerung gemäß § 20 UStG (Ist-Versteuerung) gestattet worden. Durch den Mietvertrag verfügte die GbR über eine ordnungsgemäße Dauerrechnung, so dass die formalen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt waren.
Einen Teil ...