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Wirtschaftsprüfung | Geldwäscheprüfungen bei Kapitalverwaltungsgesellschaften und Wertpapierinstituten (IDW)
Die BaFin hat dem IDW am ein Schreiben mit Hinweisen zur aufsichtlichen Geldwäscheprüfung bei registrierungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie bei kleinen und mittleren Wertpapierinstituten übermittelt.
Darin äußert die BaFin insbesondere die dringende Empfehlung, dass die Prüfer im Rahmen der noch nicht abgeschlossenen Geldwäscheprüfungen in 2022 die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung in die dem Schreiben als Anlagen beigefügten Erfassungsbögen eintragen und dort bewerten.
Der IDW Arbeitskreis "Geldwäscheprüfung" wird die Hinweise erörtern. Das IDW wird hierzu informieren.
Die Schreiben der BaFin sind auf der Homepage des IDW veröffentlicht: