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Bewertung | Baupreisindizes zur Ermittlung des Gebäudesachwerts (BMF)
Das BMF hat gem. § 190 Absatz 2 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt gegeben, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2022 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind ().
Sie lauten:
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Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100) | |
Gebäudearten* 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG | Gebäudearten* 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG |
141,0 | 142,0 |
*Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog.
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (JT)