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Gesetzgebung | Mindestlohn soll ab steigen (BMAS)
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Mindestlohn zum auf 12 € angehoben wird. Zudem wird die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 € erhöht.
Hintergrund: Mit dem Gesetzentwurf wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte einmalige gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns auf brutto 12 € je Zeitstunde umgesetzt. Diese Mindestlohnhöhe entspricht ungefähr 60 % des Medianlohns in Deutschland – eine Richtgröße, die im europäischen Diskurs für einen angemessenen Mindestschutz empfohlen wird.
Seit dem beträgt der Mindestlohn 9,82 €. Zum steigt der Mindestlohn au...BGBl 2020 I S. 2356