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NWB Nr. 7 vom Seite 472

Einbringung von Mitunternehmeranteilen nebst Sonderbetriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft

Verfasser: Rechtsanwälte Dr. Klaus Goutier und Arno Bermel, beide Frankfurt am Main

In seinem Urt. v. unterbindet der I. Senat des BFH in erfreulicher Klarheit einen der in letzter Zeit zunehmend häufiger werdenden Versuche der FinVerw, steuerlich zulässige Umstrukturierungen unter dem Gesichtspunkt des Gestaltungsmißbrauchs i. S. von § 42 AO zu konterkarieren. Zu entscheiden war folgender Sachverhalt:

An einer GmbH & Co. KG waren als Kommanditisten die beiden Klin. und ihr Bruder beteiligt. Die Kommanditisten waren außerdem Miteigentümer zu je 1/3 von Grundstücken, die sie der GmbH & Co. KG vermietet hatten. Die Klin. brachten ihre Mitunternehmeranteile nebst dazugehörigem Sonder-BV in eine GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen ein, an der sie zu je 49 v. H. beteiligt waren; die GmbH wurde damit anstelle der Klin. Kommanditistin der GmbH & Co. KG. Etwa drei Wochen nach der Einbringung schied die GmbH gegen Abfindung zum Buchwert wieder aus der GmbH & Co. KG aus, so daß der Bruder als alleiniger Kommanditist der GmbH & Co. KG verblieb. Die von den Klin. übertragenen Grundstücksanteile blieben im Vermögen der GmbH. Ziel dieser Gestaltung war es offensichtlich, eine Realisierung der in den Grundstücksanteilen steckenden stillen Re...