Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen
Das FG Baden-Württemberg hat sich in zwei aktuellen Entscheidungen dazu geäußert, ob ein Unternehmer für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen den Vorsteuerabzug geltend machen kann. Dabei geht es insbesondere um die Abgrenzung einer – nachhaltigen gewerblichen oder beruflichen – wirtschaftlichen Tätigkeit von der bloßen privaten Vermögensverwaltung. Im Streitfall waren die Luxuswagen nicht zugelassen, sondern in einer Halle untergestellt und sollten mit Gewinn verkauft werden.
Dies ist ein kostenloser Probe-Beitrag aus Steuern mobil – dem NWB Audio-Magazin. Sie haben Interesse und möchten dieses als App oder CD testen? Mehr dazu erfahren Sie in unserem Shop.
Auch zur Umsatzsteuer sind interessante Rechtsfragen neu anhängig geworden. So muss sich der Bundesfinanzhof demnächst mit dem Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen befassen.
Wir alle kennen die Fälle, bei denen ein Steuerzahler einen Ferrari anschafft und das Finanzamt an den Kosten beteiligen möchte. Das scheitert ertragsteuerlich zumeist an § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG. Danach dürfen Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, den Gewinn nicht mindern, soweit sie nach...