Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grundsteuer | Umsetzung der Reform in Bremen (SenFin Bremen)
Der Senator für Finanzen informiert über die Umsetzung der Grundsteuerreform in Bremen. Das Land Bremen hat sich für das Bundesmodell entschieden.
Hintergrund: Grundstückseigentümer müssen für jedes Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben. Die Abgabe der Erklärung für den neuen Grundsteuerwert wird ab dem bundesweit möglich sein, so auch in Bremen. Steuerpflichtige sind dann aufgefordert, diese bis zum abzugeben. Diese Frist gilt auch für steuerlich Beratene. Belege sind bei der Abgabe der Erklärung nicht einzureichen, sondern werden nur bei Bedarf vom Finanzamt angefordert.
Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes ist elektronisch über das Portal Mein ELSTER zu übermitteln. Hierfür wird ein Benutzerkonto benötigt. Sollte dieses noch nicht bestehen, kann eine Anmeldung zum ELSTER-Portal bereits jetzt erfolgen. Ein bereits vorhandenes Benutzerkonto, welches zum Beispiel für die Einkommensteuererklärung verwendet wird, kann auch für die Grundsteuer genutzt werden. Sollte die Erklärung nicht selbst übermittelt werden können, dürfen dies auch nahestehende Personen übernehmen. Diese können die eigene Registrierung nutzen, um auch für andere die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben.