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Erbschaft- und Schenkungsteuer – Anwendung von Vorschriften des ErbStG nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Mit Ablauf des durch das Austrittsabkommen festgelegten Übergangszeitraums ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) seit dem nicht mehr Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) und ab dem auch nicht mehr wie ein solcher zu behandeln. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz ist gemäß § 37 Abs. 17 ErbStG in Fällen mit Zeitpunkt der Steuerentstehung vor dem mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Vereinigte Königreich weiterhin als Mitgliedstaat der EU gilt.
Das Schreiben führt im Folgenden ausführlich aus, was für die Bewertung der übertragenen Anteile nach § 12 ErbStG und die Zuordnung zum begünstigungsfähigen Vermögen nach § 13 Abs. 1 ErbStG nach dem zu beachten ist.
Quelle: , BStBl 2022 I S. 38, NWB NAAAI-03275 ...