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Kommentierte Nachricht NWB EV 3/2022 S. 100

Erbschaftsteuer | Abfindung für den Verzicht auf eine behauptete Erbenstellung (BFH)

Der die Entscheidung des bestätigt, wonach Abfindungen für den Verzicht auf eine behauptete Erbenstellung dann von § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG erfasst werden, wenn der Verzicht nach dem erklärt wird.

Rechtlicher Hintergrund und Entscheidung
Der Entscheidungsfall dreht sich um die Frage, ob § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG auch auf solche Abfindungen Anwendung findet, die für die Aufgabe einer behaupteten Erbenstellung aufgrund eines vor Inkrafttreten des Gesetzes eingetretenen Erbfalls gezahlt wird. Dies hat folgenden Hintergrund:

Bis zur Einführung des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG i. d. F. des StUmgBG waren Abfindungen mangels Ermächtigungsgrundlage nicht steuerbar, die dafür gezahlt wurden, dass eine behauptete Erbenstellung nic...