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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 08 | Einkünfte aus Kapitalvermögen: Zufluss bei gespaltener Gewinnverwendung

Ein zivilrechtlich wirksamer Gesellschafterbeschluss, nach dem die Gewinnanteile von Minderheitsgesellschaftern ausgeschüttet werden, der auf den Mehrheitsgesellschafter gemäß seiner Beteiligung entfallende Anteil am Gewinn hingegen nicht ausgeschüttet, sondern in eine gesellschafterbezogene Gewinnrücklage eingestellt wird, ist nach einem erfreulichen Urteil des Bundesfinanzhofs grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen.

Für die Gestaltungspraxis ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs sehr bedeutsam – zum Zufluss der Einkünfte aus Kapitalvermögen bei einer gespaltenen – also einer inkongruenten – Gewinnverwendung .

Im Streitfall hatten die Gesellschafter einer GmbH zivilrechtlich wirksam beschlossen: Die Gewinnanteile von Minderheitsgesellschaftern werden ausgeschüttet. Der auf den Mehrheitsgesellschafter gem. seiner Beteiligung entfallende Anteil am Gewinn wird hingegen in eine gesellschafterbezogene Gewinnrücklage eingestellt. Um Beträge aus der personengebundenen Rücklage ausschütten zu können, bedurfte es eines erneuten Ausschüttungsbeschlusses. Es bestand dabei das Risiko, dass die der Rücklage gutgeschriebenen Beträge vorher dur...