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Track 07 | Bilanzierung: Rückstellung für Nachbetreuungsleistungen bei der Fertigung von Werkzeugen
Der Bundesfinanzhof hat jüngst entschieden, dass ein bilanzierender Unternehmer eine Rückstellung bilden muss für die vertraglich vereinbarte Verpflichtung, das von ihm für die Fertigung eingesetzte Werkzeug zu warten, instandzuhalten und aufzubewahren, wenn er hierfür kein gesondertes Entgelt erhält. Die Bildung der Rückstellung ist nicht durch § 5 Abs. 4b Satz 1 EStG ausgeschlossen, denn bei den Aufwendungen für die Nachbetreuung handelt es sich nicht um Herstellungskosten.
Eine Erwähnung wert ist auch ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur Bildung einer Rückstellung für Nachbetreuungsleistungen, die sich aus einer Verpflichtung zur Wartung und Instandhaltung von Werkzeugen für die Produktion von Zulieferteilen ergeben. Und das, obwohl es sich nur um eine NV-Entscheidung handelt.
Ein Zulieferbetrieb für die Industrie hatte im Rahmen einer Auftragsfertigung mit fremden, unentgeltlich überlassenen Werkzeugen technische Teile hergestellt. Daneben hatte er auf der Grundlage eines gesonderten Vertrags – eines sog. Werkzeugvertrags – im Kundenauftrag die Werkzeuge für die spätere Produktion der Serienteile hergestellt, geändert und instandgehalten. Zu klären war: Kann für die Nac...