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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 28 | Gewerbesteuer: Übergang des vortragsfähigen Gewerbeverlustes von einer GmbH auf eine GmbH & Still

Der Übergang eines Gewerbeverlustes setzt sowohl Unternehmeridentität als auch Unternehmensidentität voraus. Diese Voraussetzung ist nach der Auffassung des Bundesfinanzhofs bei einem nur teilweisen Betriebsübergang von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft nicht erfüllt. Nach einem aktuellen Urteil des FG Münster geht aber der für eine GmbH festgestellte vortragsfähige Gewerbeverlust auf eine atypisch stille Gesellschaft über, soweit die GmbH an ihr beteiligt ist.

Wir beginnen mit einem sehr spannenden schwebenden Prozess zur Gewerbesteuer. Es geht um den Übergang des vortragsfähigen Gewerbeverlustes von einer GmbH auf eine GmbH & Still.

Sie kennen den Hintergrund: Der Übergang eines Gewerbeverlustes setzt sowohl Unternehmeridentität als auch Unternehmensidentität voraus. Das ist nach der Auffassung des Bundesfinanzhofs bei einem nur teilweisen Betriebsübergang von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft nicht gegeben.

Höchstrichterlich ist bisher allerdings die Frage offen: Kommt ein Verlustübergang ausnahmsweise dann in Betracht, wenn im Rahmen einer Einbringung ein Gewerbebetrieb im Ganzen von einer Kapital- auf eine Personengesellsc...