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Track 19 | Umsatzsteuer: Steuerbarkeit eines Ausfallhonorars nach Kündigung eines Architektenvertrags
Die nach Kündigung eines Architektenvertrags zu zahlende Vergütung ist nach einem erfreulichen Urteil des Bundesfinanzhofs nur insoweit Entgelt i. S. von § 10 Abs. 1 UStG, als sie auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt. Der volle Betrag kann allerdings als umsatzsteuerpflichtige Gegenleistung beurteilt werden, wenn die Aufteilung einer Zahlung in zwei Bestandteile nicht ernsthaft gewollt ist, sondern nur dazu dient, die Entstehung einer Umsatzsteuer zu verhindern oder diese zu mindern.
Auch zur Umsatzsteuer haben wir ein praxisrelevantes Urteil ausgewählt. So hat der Bundesfinanzhof entschieden: Die nach der Kündigung eines Architektenvertrags zu zahlende Vergütung ist nur insoweit Entgelt, als sie auf die schon erbrachten Leistungsteile entfällt. – Das Niedersächsische FG hatte das in erster Instanz noch anders eingeschätzt.
Der volle Betrag kann allerdings als umsatzsteuerpflichtige Gegenleistung beurteilt werden, wenn die Aufteilung einer Zahlung in zwei Bestandteile nicht ernsthaft gewollt ist, sondern nur dazu dient, die Entstehung einer Umsatzsteuer zu verhindern oder diese zu mindern. Dafür gab es im Streitfall aber keine Anhaltspunkte.
Maßgeblich ist...