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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 14 U 79/21

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte als erstangegangener Leistungsträger im Sinne des § 139 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) den von dem Kläger am 10. September 2017 erlittenen Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen hat.

Fundstelle(n):
MAAAI-04739

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