Vorsteuerabzug für ein Büro in einem ansonsten nicht unternehmerisch genutzten Gebäude und Mitteilung der Zuordnungsentscheidung an das zuständige Finanzamt
Ist die Kennzeichnung eines Raumes in einer Bauzeichnung mit dem Wort "Arbeiten" ein ausreichendes Indiz für die Zuordnungsentscheidung zum Unternehmen?
Muss die Zuordnungsentscheidung dem zuständigen Finanzamt bis zur gesetzlichen Abgabefrist der betreffenden Steuererklärung mitgeteilt werden?
Das Verfahren XI R 3/19 wurde nach Entscheidung des in dem Verfahren C-45/20 wieder aufgenommen und wird unter dem Az. XI R 28/21 (XI R 3/19) fortgeführt.
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