Beweislast; Differenzbesteuerung; Vertrauensschutz
Rechtsfrage
Trägt derjenige, der von der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG Gebrauch machen will, die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sein Vorlieferant eine der Voraussetzungen des § 25a Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 UStG erfüllt?
Sind die im EuGH-Urteil Litdana vom - C-624/15 (EU:C:2017:389, HFR 2017, 661) formulierten Vertrauensschutzerwägungen im Festsetzungs- oder im Billigkeitsverfahren zu prüfen?
Gesetze: UStG § 25a Abs 1 Nr 2 S 2, EGRL 112/2006 Art 314
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 18.02.2022):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
LAAAI-04628