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BFH  - I R 30/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 8b Abs 1 S 1, KStG § 8b Abs 4

Rechtsfrage

Ist die Anwendung der Rückwirkungsfiktion des § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG für jeden einzelnen Hinzuerwerb eines Geschäftsanteils zu prüfen mit der Folge, dass Beteiligungserträge, die auf erworbenen Streubesitz entfallen, nach § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen sind, oder liegt mit Erwerb einer einzelnen Beteiligung von mindestens 10 % durch die Rückbeziehungsfunktion des § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG zu Beginn des Kalenderjahres eine sog. Schachtelbeteiligung vor, sodass unabhängig von der Höhe weiterer Erwerbe die Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG auf die Beteiligungserträge anzuwenden ist?

Dividende; Schachtelbeteiligung; Steuerfreiheit; Streubesitz

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 13/2024 S. 584
GmbH-StB 2024 S. 203 Nr. 7
StuB-Bilanzreport Nr. 14/2024 S. 564
PAAAI-04605

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